Neues Download: 12 Tipps bei dauerhaft hohem Forderungsbestand im Unternehmen

Jahresabschlussprüfungen

 Eine Prüfung Ihres Jahresabschlusses bestätigt die Zuverlässigkeit der externen Berichterstattung liefert so das notwendige Vertrauen in Ihre Geschäftsführung und ist eine Voraussetzung für Ihre Unternehmensfinanzierung. Aber Wirtschaftsprüfung ist mehr als Zahlenkontrolle und lästige Pflicht. Exzellente Wirtschaftsprüfung bietet die Chance, den Erfolg Ihres Unternehmens umfassend und erheblich zu steigern. Wir liefern Ihnen Informationen, die Sie bei Ihren unternehmerischen Entscheidungen unterstützen. Unsere Mandanten profitieren auch hier von unserer Beratung in betriebswirtschaftlichen Fragen: Wir legen Chancen und Risiken Ihres Unternehmens offen, verbessern Informations-, Überwachungs- und Steuerungssysteme und optimieren Betriebsabläufe. Wir planen Ihre Prüfung in enger Abstimmung mit allen Beteiligten in zeitlicher, personeller und fachlicher Hinsicht und legen Wert auf eine am Mandanten orientierte, zeitlich konzentrierte Prüfungsdurchführung, die Störungen der Arbeitsabläufe in Ihrem Unternehmen so gering wie möglich hält. Auf Wunsch bleiben wir mit Ihnen im Gespräch - auch außerhalb der eigentlichen Prüfungszeit. So stellen wir sicher, dass bilanzielle Fachfragen rechtzeitig erkannt und gelöst werden.

Wir sind spezialisiert auf die Prüfung kleiner und mittelgroßer Unternehmen in der Rechtsform der Personen- und der Kapitalgesellschaft, die eine freiwillige oder eine gesetzliche Jahresabschlussprüfung benötigen. Unsere Kanzlei verfügt über langjährige Erfahrung im Bereich der Wirtschaftsprüfung. Wir unterziehen uns regelmäßigen Qualitätskontrollen durch externe Wirtschaftsprüfer, verwenden moderne Prüfungstechniken und setzen fundierte Qualitätssicherungssysteme ein, um unseren hohen Qualitätsstandard zu sichern. 

 

  • Gesetzliche und freiwillige Jahresabschlussprüfungen

  • Konzernabschlussprüfungen

  • Prüfung von Zwischenabschlüssen und Sonderbilanzen

  • Due Diligence Prüfungen

  • Prüfung gem. § 16 MaBV

  • Prüfungwww der Vollständigkeitserklärungen nach § 10 VerpackV

  • Qualitätskontrollprüfungen nach § 57a WPO

  • Prüfung von Unternehmensbewertungen

  • Werthaltigkeitsprüfungen bei Sacheinlagen

  • Prüfungen des internen Kontrollsystems

 

 

 


 

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